Grundsätze der Mediation

 

Freiwilligkeit

Jeder Beteiligte entscheidet selbst, ob er an der Mediation teilnehmen möchte, ggf. auch, ob er sie abbrechen oder zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen möchte. Es wird nur dann ein verbindliches Ergebnis vereinbart, wenn beide damit einverstanden sind.

Neutralität

Die Mediatorin ist nicht parteilich und bewertet auch nicht die Sachfragen und Lösungen, die die Parteien erarbeiten.

Eigenverantwortlichkeit

Für das Ergebnis sind die Parteien selbst verantwortlich. Die Mediatorin sichert den Verhandlungsprozess und prüft ggf. ob die erarbeiteten Lösungen rechtlich haltbar sind. Soweit erforderlich werden die Parteien vor der Abschlussvereinbarung von Außenanwälten beraten.

Offenheit und Vertraulichkeit 

Alle entscheidungserheblichen Informationen müssen offengelegt werden, so dass beide Parteien über alle nötigen Fakten verfügen. Gleichzeitig verpflichten sie sich, die Informationen vertraulich zu behandeln und nicht nach außen zu tragen. Die Mediatorin unterliegt als Anwältin der gesetzlichen Schweigepflicht.

Rechtsfragen in der Mediation

Gerade im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung ergeben sich vielfach auch rechtliche Fragen. Eine parteiliche Rechtsberatung durch die Mediatorin ist in der Mediation nicht erlaubt. Allgemeine Rechtsinformationen können gleichwohl durch die Mediatorin gegeben werden, sofern sie im Zusammenhang mit den Themen der Mediation stehen. Vor Abschluss einer verbindlichen Vereinbarung wird empfohlen, eine parteiliche Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen.