In einem Erstgespräch werden die Erwartungen der Parteien an die Mediation erörtert und die Parteien von der Mediatorin über das Verfahren informiert. Wenn sich die Beteiligten für die Mediation entscheiden werden die Rahmenbedingungen gemeinsam ausgehandelt und in einem Mediationsvertrag festgehalten.
In den folgenden Sitzungen werden die Themen gesammelt, die in der Mediation behandelt werden sollen, die Reihenfolge der Themenbearbeitung wird festgelegt und die Informationen für die Bearbeitung werden gesammelt. Dann werden die Interessen der Konfliktparteien ermittelt um Grundlagen für die Entscheidungsfindung zu erarbeiten. Anschließend werden Optionen für die Lösung zu jedem einzelnen Thema entwickelt, die Lösung wird gemeinsam ausgehandelt und abschließend in einer Vereinbarung festgehalten. Sofern rechtliche Inhalte Thema der Mediation sind (z.B. Scheidungsfolgenvereinbarung, Auseinandersetzung von Miteigentum) erfolgt in der Regel eine parteiliche Rechtsberatung durch Außenanwälte. Die Abschlussvereinbarung kann im Wege eines notariellen Vertrags bei Bedarf verbindlich und vollstreckbar gemacht werden.